Das steht Ihnen 2019 zu: Pflegegeldleistungen und Pflegesachleistungen

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Wir können unser Leben immer länger genießen - und das ist auch gut so. Dank des Fortschritts der Medizin und der guten Lebensbedingungen werden wir immer älter. Auch Menschen mit chronischen Erkrankungen profitieren von neuen technischen und medikamentösen Möglichkeiten. Doch diese können eine liebevolle und unterstützende Pflege nicht ersetzen. Und Qualität bei der Pflege kostet Geld: Hier erfahren Sie, welche Pflegegeldleistungen Ihnen 2019 zustehen.

Was ist das Pflegegeld?

Gedacht ist das Pflegegeld für die häusliche Pflege. Es wird von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Damit soll der Aufwand vergütet werden, den die pflegende Person hat. Das können Angehörige sein, aber auch ehrenamtliche Helfer oder Freunde.

Das Geld soll für die nötige Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung verwendet werden. Beispielsweise dient es zur Überbrückung, wenn der Pflegende aufgrund dieser Aufgabe nur in Teilzeit arbeiten kann. Es ist nicht dafür bestimmt, Hilfsmittel oder Körperpflegemittel zu finanzieren.

Wer kann es wo und wie beantragen? Wer hat Anspruch auf das Pflegegeld?

Den Antrag auf das Pflegegeld muss der Pflegebedürftige stellen. Er beantragt einen Pflegegrad - gegebenenfalls mit Hilfe von Angehörigen -, der von der Pflegekasse genehmigt werden muss. Die Pflegekassen sind in der Regel bei den Krankenkassen angesiedelt. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5, zuzüglich einer Härtefall-Einstufung.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung beurteilt den Pflegebedürftigen nach einem Besuch in seiner häuslichen Umgebung, kann somit die Pflegebedürftigkeit feststellen und seinen Pflegegrad bestimmen.

Je nach Pflegegrad stehen dem Versicherten unterschiedlich hohe finanzielle Leistungen zu, die seitens der Pflegekasse bezahlt werden. Da die Genehmigung bzw. die Einstufung einige Wochen in Anspruch nehmen kann, muss die Pflege in dieser Zeit selbst finanziert werden.

Der Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades reicht formlos mit einem Anschreiben an die Krankenkasse aus. Darin nennen Sie Namen und Adresse des Pflegebedürftigen sowie den Wunsch, Leistungen der Pflegeversicherung zu beantragen. Unterstützung beim Antrag erhalten Sie auch bei den Pflegestützpunkten, die die Antragsformulare bereit halten, Ihnen Fragen zu den Voraussetzungen eines Pflegegrades beantworten und Sie mit allen nötigen Informationen versorgen.

Was sind Pflegesachleistung bzw. Kombinationsleistung?

Sie können nach der Pflegeeinstufung wählen, ob Sie ausschließlich das gesetzliche Pflegegeld oder nur eine Pflegesachleistung oder eine Kombinationsleistung aus beiden nutzen möchten. Das gilt übrigens unabhängig von der Höhe des Pflegegrades.

Die Pflegesachleistung bedeutet beispielsweise, einen professionellen Pflegedienst hinzuzuziehen. Die Kombinationsleistung ist im Übrigen je nach Bedarf veränderbar, so dass man relativ flexibel auf die Ansprüche der Pflegeperson sowie der pflegenden Angehörigen reagieren kann.

Sie müssen darüber immer Ihre Pflegekasse informieren, damit das Pflegegeld dann jeweils anteilig berechnet wird.

Wie hoch ist das Pflegegeld im laufenden Jahr 2019?

Wenn Sie als Angehöriger oder Freund die Pflege selbst übernehmen, steht Ihnen folgendes Pflegegeld zu:

Pflegestufe

(alte Bezeichnung)

Pflegegrad

(aktueller Stand)

Pflegegeld pro Monat 2019

neu

Pflegegrad 1

Anspruch auf halbjährige Beratungsbesuche

Pflegestufe I

Pflegegrad 2

316

Pflegestufe II

Pflegegrad 3

545

Pflegestufe III

Pflegegrad 4

728

Härtefall

Pflegegrad 5

901€

Pflegestufe 0 (mit Demenz)

Pflegegrad 2

316€

Pflegestufe I (mit Demenz)

Pflegegrad 3

545

Pflegestufe II (mit Demenz)

Pflegegrad 4

728€

Pflegestufe III (mit Demenz)

Pflegegrad 5

901€

Härtefall

Pflegegrad 5

901€

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen im laufenden Jahr 2019?

Die Sätze der Pflegesachleistungen, die Sie bekommen, wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, sich um Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern:

Pflegestufe

Pflegegrad

Pflegesachleistungen 2019

neu

Pflegegrad 1

125

Pflegestufe I

Pflegegrad 2

689€

Pflegestufe II

Pflegegrad 3

1298€

Pflegestufe III

Pflegegrad 4

1612€

Härtefall

Pflegegrad 5

1995€

Pflegestufe 0 (mit Demenz)

Pflegegrad 2

689€

Pflegestufe I (mit Demenz)

Pflegegrad 3

1298€

Pflegestufe II (mit Demenz)

Pflegegrad 4

1612€

Pflegestufe III (mit Demenz)

Pflegegrad 5

1995€

Härtefall

Pflegegrad

1995€

3 wichtige Fakten zum Pflegegeld

1. Das Pflegegeld ist kein Einkommen, wird also nicht versteuert - weder für den Pflegebedürftigen noch für die Pflegeperson. Die Ausnahme ist, wenn das Pflegepersonal per Arbeitsvertrag vom Bedürftigen angestellt ist.

2. Bei der Verhinderungspflege (die Pflegeperson ist erkrankt oder im Urlaub) wird bis zu 6 Wochen, bei der Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.

3. Auch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie aufsaugende Bettschutzeinlagen bzw. Krankenunterlagen, Schutzbekleidung und Desinfektionsmittel werden in in Höhe bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse übernommen. Diese Hilfsmittel können Sie im Sanitätshaus beziehen. Ganz einfach geht es auch über das Abo unserer Pflegeboxen.

Fazit zum Pflegegeld 2019

Um Pflegegeld zu beziehen, benötigt man zunächst eine Einstufung in einen Pflegegrad. Diesen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse, die auch für die Auszahlung des Pflegegeldes zuständig ist. Anträge stellt man formlos, meist halten Krankenkassen auf ihrer Webseite auch Hinweise dazu bereit. Bei Genehmigung der Einstufung können Sie zwischen gesetzlichem Pflegegeld, der Pflegesachleistung oder der Kombinationsleistung wählen. Die finanziellen Sätze der einzelnen Pflegegrade finden Sie im obigen Beitrag übersichtlich in der Tabelle.

Pflegen Sie selbst einen Angehörigen zu Hause oder werden von einem Familienmitglied gepflegt? Teilen Sie uns gern Ihre Erfahrungen dazu mit!

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