11 Fragen – 11 Antworten: Was Kunden wissen wollen

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Ob Kompressionsstrümpfe, orthopädische Schuheinlagen oder andere Hilfsmittel aus dem Sanitätshaus: Von Kundenseite kommen immer wieder ähnliche Fragen. Wie schaut es mit dem Rezept aus? Wie mit der Zuzahlung? Wie häufig gibt es die Versorgung? In unserem Beitrag bekommen Sie Antworten auf die wichtigsten Kundenfragen.

  1. Ich habe eine ärztliche Verordnung für Einlagen/Kompressionsstrümpfe erhalten. Benötige ich einen Termin zum Maßnehmen oder kann ich einfach so ins Sanitätshaus gehen?

In der Regel benötigen Sie keinen Termin. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie möglichst ohne Wartezeit drankommen, können Sie natürlich gerne vor dem Besuch im Sanitätshaus telefonisch einen Termin abstimmen.

  1. Ich habe gehört, zum Maßnehmen von Kompressionsstrümpfen sollte man nicht am Nachmittag oder Abend gehen. Stimmt das?

Ja, das stimmt – ideal ist ein Termin am Morgen. Über den Tag hinweg schwellen unsere Beine etwas an. Dies ist vollkommen normal, zum richtigen Maßnehmen aber problematisch: Die Passform der Strümpfe ist nur dann optimal, wenn die Beine im abgeschwollenen Zustand vermessen werden. Um die perfekt passenden Strümpfe zu erhalten, sollten Sie also möglichst bald nach dem Aufstehen zum Anmessen ins Sanitätshaus kommen.

Ein Tipp noch: Bringen Sie etwas Zeit mit, um in Ruhe aus dem Sortiment an attraktiven Farben und Qualitäten auszuwählen.

  1. Wie lange ist meine ärztliche Verordnung gültig?

Sofern nicht vom Arzt ein späterer Versorgungszeitraum angegeben wurde, müssen Versorgungen mit Heil- und Hilfsmitteln innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Krankenkassen können ältere Rezepte ablehnen, zeigen sich aber oft auch kulant.

  1. Was muss auf einem Rezept stehen?

Auf einer Verordnung beziehungsweise einem Rezept muss die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels mit entsprechender Diagnose eingetragen sein.

  1. Warum muss ich eine gesetzliche Zuzahlung leisten?

Krankenkassen übernehmen die Kosten für medizinische Hilfsmittel wie Kompressionsstrümpfe oder orthopädische Schuheinlagen bis zur Höhe der gesetzlichen Festbeträge. Sie als Patient*in müssen in der Regel allerdings eine Zuzahlung leisten.

Diese gesetzliche Zuzahlung ist eine vom Gesetzgeber festgelegte Eigenbeteiligung an Hilfsmitteln. Grundsätzlich ist jeder volljährige Versicherte zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung entspricht zehn Prozent der Abrechnungssumme, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Hilfsmittel.

Darüber hinaus kann es sein, dass ein Privatanteil fällig wird, wenn Sie sich für eine höherwertige Versorgung mit einem der zur Auswahl stehenden Premiumprodukte entscheiden.

Eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht können Sie bei den Krankenkassen beantragen, wenn die Summe der geleisteten Zuzahlungen mehr als zwei Prozent Ihres zu versteuernden Einkommens innerhalb eines Kalenderjahres beträgt.

  1. Wie viele Kompressionsstrümpfe werden pro Jahr von meiner Krankenkasse übernommen?

Bei regelmäßigem Tragen und guter Pflege halten Kompressionsstrümpfe etwa sechs Monate. Danach lässt der Druckverlauf nach und die therapeutische Wirkung ist nicht mehr ausreichend. Deshalb übernehmen die Krankenkassen in der Regel zwei Kompressions-Versorgungen pro Jahr. Somit kann Ihr Arzt auch zwei Verordnungen pro Jahr ausstellen – die sogenannte „Wiederversorgung“.

Bei der Erstversorgung mit medizinischen Kompressionsstrümpfen oder Kompressionsstrumpfhosen kann Ihnen Ihr Arzt unter anderem aus hygienischen Gründen (die Strümpfe sollten täglich gewaschen werden – siehe 9.) zusätzlich ein zweites Paar verschreiben – die sogenannte „Wechselversorgung“.

Lassen Sie sich gerne in einer unserer Filialen dazu beraten.

  1. Kann ich medizinische Kompressionstrümpfe auch ohne Rezept kaufen?

Wenn Sie mehr als ein beziehungsweise zwei Paar zur Auswahl haben möchten, beispielsweise in unterschiedlichen Farben, können Sie Kompressionsstrümpfe auch ohne ärztliches Rezept im medizinischen Fachhandel kaufen. Die Kosten tragen Sie dann aber selbst.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich hinsichtlich Strumpfart, Kompressionsklasse und Strumpfmaterial an den von Ihrem Arzt verordneten Kompressionsstrümpfen orientieren.

  1. Mein Arzt sagt, er könne mir in diesem Jahr keine Kompressionsstrümpfe mehr verordnen, weil sein Budget überschritten sei. Was können Sie mir raten?

Medizinische Kompressionsstrümpfe belasten das Heilmittelbudget Ihres Arztes nicht, wie übrigens alle anderen orthopädischen Hilfsmittel auch. Ihr Arzt hat Sie in diesem Fall sicher nicht wissentlich falsch informiert, sondern er wusste es einfach nicht. Das ist bei rund 130 Krankenkassen und den vielen medizinischen Fachbereichen, mit denen ein Haus-/Facharzt zu tun hat, durchaus verständlich.

Wenn er bei seiner Aussage bleibt, geben Sie ihm einfach die Telefonnummer unseres Sanitätshauses – wir beraten ihn gerne.

  1. Kann ich meine Kompressionsstrümpfe auch in der Waschmaschine waschen?

Die richtige Pflege Ihres Kompressionsstrumpfes ist sehr wichtig für Haltbarkeit und Funktion. Um die Wirkung des Materials möglichst lange aufrecht zu erhalten, sollten Kompressionsstrümpfe täglich gewaschen werden, um Hautschuppen und Schweiß zu entfernen.

Sie können die Strümpfe im Handwaschbecken reinigen, dürfen sie aber auch in der Maschine waschen. Am besten schützen Sie das feine Gewebe in einem Waschbeutel. Die Temperatur sollte nicht mehr als 30 Grad betragen. Feinwaschprogramme und Fein- oder Wollwaschmittel haben sich bewährt. Wir empfehlen spezielle Waschmittel, die den Strumpf schonend reinigen.

Bitte verwenden Sie keinen Weichspüler und geben Ihre Kompressionsstrümpfe nicht in den Wäschetrockner.

  1. Wie oft kann ich mir ein neues Paar Einlagen verordnen lassen?

Grundsätzlich zahlen die Kassen ein Paar im Jahr. Erwachsene Versicherte können aber pro Jahr auch (maximal) zwei Paar Einlagen erhalten, wenn eine begründete Notwendigkeit für die Wechselversorgung auf dem ärztlichen Rezept vermerkt ist (z.B. aus hygienischen Gründen). Für die jährliche Folgeversorgung benötigen Sie eine neue Verordnung Ihres Arztes.

Kinder erhalten Einlagen auf Grund des Wachstums der Füße so häufig wie nötig.

  1. Muss ich für jedes Einlagen-Rezept zum Orthopäden gehen?

Nein, das ist nicht nötig – Einlagen können auch von Ihrem Hausarzt verordnet werden.

Haben Sie weitere Fragen? Dann kommen Sie doch mal bei uns im Sanitätshaus vorbei. Oder rufen Sie uns an.

 

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