Ihr gutes Recht: Darf´s auch ein bisschen mehr sein?

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Hierzu ergibt sich aus der „Mehrkostenregelung“ des Sozialgesetzbuches (§ 33 Abs. 1 SGB V) eine klare Antwort:
Selbstverständlich können Sie die teurere Variante nehmen. Sofern zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Das höherwertige Produkt gewährleistet die vom Arzt verordnete Versorgung.

2. Sie bezahlen die Mehrkosten.

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Ein „Mehr“ an Ausstattung und Komfort ist zulässig

Im Sozialgesetzbuch heißt es: „Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.“

Sie dürfen sich als Patient und Kunde also durchaus für ein Hilfsmittel entscheiden, das Ihnen gegenüber dem ärztlich verordneten „Standard“ ein „Mehr“ an Funktionen, Technik, Qualität oder Komfort bietet. Allerdings muss sichergestellt sein, dass dieses Produkt auf jeden Fall den Anforderungen der ärztlichen Verordnung genügt.

Die Mehrkosten zahlen Sie selbst

Das Sozialgesetzbuch räumt Ihnen also das Recht ein, eine Versorgung zu wählen, die über die reine Kassenleistung hinausgeht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten, also die Differenz zwischen dem Vergütungspreis der Krankenkasse und den tatsächlichen Kosten, müssen Sie allerdings selbst bezahlen.

Eins kommt noch hinzu: Sind die Folgekosten der höherwertigen Variante höher als beim „Kassenmodell“, beispielsweise bei Reparaturen, müssen Sie diese Differenz ebenfalls selbst bezahlen.

Die Sache mit dem „Hilfsmittelverzeichnis“

Keine Rolle spielt es übrigens, ob das höherwertige Produkt im sogenannten „Hilfsmittelverzeichnis“ der gesetzlichen Krankenkassen gelistet ist. Laut ständiger Rechtsprechung dient diese Liste als Auslegungshilfe für Sozialgerichte und Kassen, nicht aber als verbindlicher Positivkatalog.

Somit darf Ihnen Ihr Arzt ein Hilfsmittel verordnen, das nicht auf dieser Liste steht. Und auch wir als Sanitätshaus können Ihnen über dieses Verzeichnis hinaus geeignete Produkte anbieten und empfehlen.

Unser Tipp: Fragen Sie am besten unsere Berater, welche Alternativen es zu dem Produkt gibt, das Ihnen der Arzt verordnet hat oder die Kasse für das einzig richtige hält. Wir finden gemeinsam die für Sie ideale Lösung.

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