Pflegegrade seit Januar 2017: Was muss ich jetzt wissen?

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Es sind viel mehr als neue Pflegestufen: Mit der Einführung von Pflegegraden in wenigen Wochen ändert sich für Pflegebedürftige und deren Angehörige eine Menge. Worauf Sie jetzt achten müssen, beschreiben wir Ihnen im folgenden Beitrag. Gerechter soll es in der Pflege zugehen, so das Anliegen des Gesetzgebers. Der Bundesgesundheitsminister nennt sie gar einen "Meilenstein für die Pflegebedürftigen". Das Pflegestärkungsgesetz II entfaltet seit Januar 2017 weitere Wirkungen für die etwa 2,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland. Es ist also höchste Zeit, um eine Übersicht über die Änderungen zu erlangen. Hier bekommen Sie diese.

Neue Richtlinien zur Begutachtung

Wie bisher zur Erteilung einer Pflegestufe, muss auch bei Pflegegraden der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den pflegebedürftigen Menschen in seiner gewohnten Umgebung sehen. Danach spricht er seine Empfehlung gegenüber der zuständigen Krankenkasse bezüglich einer Einstufung in einen Pflegegrad aus. Die Mitarbeiter des MDK wurden dazu speziell geschult, denn es ändern sich klar die Kriterien: weg von der "Satt- und sauber-Pflege" hin zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.

Gut zu wissen: Diese Richtlinien gelten für alle Neubegutachtungen seit dem 1. Januar 2017. Wer schon eine Pflegestufe von 0 bis 3 hatte, braucht keinen neuen Termin mit dem MDK.

Geprüft werden im Rahmen des neuen Begutachtungsassessement (NBM):

  • Selbstversorgung & Mobilität (u.a. Was kann der Patient noch selbst?)
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten (u.a. Kann der Alltag selbstständig bewältigt werden?)
  • psychische (psychosoziale) Verhaltensweisen und Problemlagen (u.a. Besteht Verwirrtheit? Welche Gefahren resultieren aus der Demenz?)
  • Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte (u.a. Besteht nächtlicher Hilfebedarf? Wie viel Präsenz ist am Tag notwendig?)
  • Wie geht man mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen um (u.a. Werden die Medikamente selbstständig eingenommen oder Wunden versorgt?)
  • Organisation von Hilfen (u.a. Ist professionelle Unterstützung nötig?)

Pflegebedürftigkeit: Was bedeutet das jetzt?

Mobilität, Körperpflege und Ernährung. Das war der Dreiklang bis Ende Dezember 2016, nach welchem sich die Unterstützung für Pflegebedürftige richtete. Seit Januar 2017 nimmt man viel mehr Rücksicht auf kognitive Verhaltensweisen, denn auch Demenz in all ihren Erscheinungsformen zieht oft erhöhten Pflegeaufwand nach sich.

Kann der Patient noch kommunizieren? Ist mit "herausforderndem Verhalten" zu rechnen, weil Aggressionen auftreten? Hat er aufgrund seiner Erkrankung schlicht vergessen, zu Abend zu essen? Oder kann er es körperlich nicht mehr? Das macht nun den Unterschied: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist weit umfangreicher und betrachtet sowohl körperliche wie auch geistige Fähigkeiten.

Demenz mit seiner häufigsten Form, der Alzheimer-Erkrankung, rückt in den Mittelpunkt der Pflege. Schließlich leben derzeit rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland mit Demenz. Bis zum Jahr 2050 soll sich diese Zahl noch verdoppeln, sagen Wissenschaftler. Wenn Alzheimer auch in Ihrer Familie vorkommt, empfiehlt sich der Austausch mit ebenfalls Betroffenen, wie Sie ihn über die Deutsche Alzheimer Gesellschaft erreichen können.

Überleitung in die neuen 5 Pflegegrade - wie funktioniert es?

Viele Menschen, die Leistungen der Pflegekasse beziehen, fragen sich, was sie jetzt tun müssen, um nach der Einführung der Pflegegrade nicht schlechter dazustehen. Vor allem finanziell, aber auch im rein pflegenden Bereich.

Bestand bereits eine zuerkannte Pflegestufe, brauchten Sie nichts zu unternehmen! Ihre Pflegeversicherung teilte Ihnen automatisch mit, welchem Pflegegrad Sie oder Ihr Angehöriger neu zugeordnet wurden.

Und mit dem Pflegegrad erfolgt keine Schlechterstellung gegenüber den bisherigen Leistungen. Besteht ein rein körperliches Handicap, wurden die Pflegebedürftigen in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet, beispielsweise von Pflegestufe 1 auf Pflegegrad 2. Kommt eine geistige Beeinträchtigung hinzu, kommt der übernächste Pflegegrad zum Zuge, also dann von Pflegestufe 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) auf Pflegegrad 3. Hier finden Sie einen Pflegegradrechner, der Ihnen erste Hinweise auf eine mögliche Pflegebedürftigkeit gibt.

Durch die von selbst ablaufende Überleitung konnten sich pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen einen großen Verwaltungsaufwand sparen, weil eben weder ein Neuantrag noch eine neue Begutachtung notwendig sind.

Möchten Sie jedoch in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden - egal ob es sich um einen Pflegefall in der häuslichen Pflege oder in einem Pflegeheim handelt -, können Sie selbstverständlich einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Auch ein Widerspruch ist möglich, wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind.

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Ebenso kann es sich jetzt lohnen, einen Erstantrag für einen Pflegegrad bei der Kasse zu stellen, der vielleicht für eine Pflegestufe keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Der Grund liegt im veränderten Begutachtungssystem. Waren bis 31.12.2016 vor allem zeitliche Aspekte in der Pflege wichtig (z.B. Wie lange braucht man für Körperpflege pro Tag?), verschiebt sich nun die Beurteilungsgrundlage und ein Pflegegrad könnte möglich sein.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei den Pflegegraden?

Was die veränderten finanziellen Leistungen angeht, sind wir in unserem Beitrag "Von der Pflegestufe zum Pflegegrad: Das ändert sich in der häuslichen Pflege ab 2017" schon einmal ausführlich auf das Pflegegeld beim Pflegegrad eingegangen. Weil aber immer wieder das Thema finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse bei den Patienten eine große Rolle spielt, informieren wir Sie nochmals übersichtlich, welche Beträge (in Euro) für die einzelnen Pflegegrade gezahlt werden:

Pflegegrad

Pflegegeld

Pflegesachleistung

(ambulant)

Vollstationäre

Pflege

1

-

in Ausnahmen: 125

Zuschuss: 125

2

316

689

770

3

545

1298

1262

4

728

1612

1775

5

901

1995

2005

Hinweis: Das Gesetz sieht bei der stationären Pflege einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil vor - unabhängig vom Pflegegrad. Alle Pflegebedürftigen einer Einrichtung zahlen also denselben Betrag, auch wenn sie bei einer erneuten Begutachtung in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden sollten. Das bedeutet auch, dass die Leistung bei stationärer Pflege niedriger als bisher ausfällt.

Beiträge zur Pflegeversicherung steigen

Das Thema Pflege ist eines der Themen der Zukunft. In Deutschland stehen immer mehr ältere Menschen weniger jüngeren gegenüber. Der demografische Wandel macht sich bemerkbar. Das ist einerseits positiv zu bewerten: Viele Menschen genießen intensiv das letzte Lebensdrittel, weil die medizinische Forschung weit fortgeschritten ist. Andererseits werden auch immer mehr Frauen und Männer pflegebedürftig, was die geschrumpfte jüngere Generation tragen muss: finanziell wie ganz konkret im Alltag.

Der nächste Schritt der Pflegereform war deshalb auch mit höheren Kosten für alle Beschäftigten verbunden, die Beiträge in die Pflegeversicherung einzahlen. Die Beiträge haben sich am 01.01.2017 auf 2,55 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern und auf 2,8 Prozent ohne Kinder erhöht. Diese Kosten sind übrigens innerhalb von 4 Jahren um 0.6 Prozent angestiegen - und man darf annehmen, dass dies auch weiter geschehen wird.

Fazit zu den Pflegegraden

DerWechsel von den Pflegestufen zum System der Pflegegrade ist erfolgt. Seit dem 1. Januar 2017 gelten 5 Pflegegrade, in die Menschen mit einer bestehenden Pflegestufe automatisch übergeleitet wurden. Selbstverständlich können Sie weiterhin wie gewohnt Anträge bei der Pflegekasse stellen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger pflegebedürftig sind.

Um dem neuen Begutachtungs-Assessement gerecht zu werden, mussten sich die Gutachter speziell weiterbilden. Denn seit 2017 greift der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit. Jetzt steht der komplette Mensch bei der Pflege im Mittelpunkt - und nicht nur seine körperlichen Fähigkeiten.

Wie beurteilen Sie die Pflegereform und den neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit? Wir freuen uns über Kommentare!

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