Was man nicht alles beachten sollte, wenn ein Angehöriger zu Hause gepflegt werden muss: Nicht nur die vielen Handgriffe für eine gute häusliche Pflege müssen erlernt oder das Haus muss vielleicht behindertengerecht umgebaut werden. Da sind auch noch die vielen Begriffe, die aber für Abrechnungen oder Kostenerstattung eine entscheidende Rolle spielen. Im Folgenden geht es um Behandlungspflege, Grundpflege und Homecare.
Wer sich zum ersten Mal mit der häuslichen Pflege beschäftigt, der kann leicht den Überblick über die vielen Begriffe, Anträge und möglichen Hilfen verlieren. In unserem kostenlosen eBook "Alles über Pflege zu Hause" finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Behandlungspflege ist ein Teil der häuslichen Krankenpflege. Dabei ist sie medizinisch ausgerichtet und wird auch als spezielle Pflege bezeichnet. Sie soll helfen, Krankheiten zu heilen oder den Krankheitszustand zu verbessern bzw. Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie ist exemplarisch nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig.
Zu den Leistungen gehören laut SGB V unter anderem:
In der Regel führt ein ambulanter Pflegedienst diese Aufgaben aus, sie können nach fachlicher Anleitung jedoch auch von Angehörigen in der Pflege zu Hause erledigt werden. Zudem kommt die Behandlungspflege in stationären Einrichtungen (beispielsweise in Pflegeheimen oder in der Kurzzeitpflege) zum Einsatz. Ganz praktische Beispiele, die zur Behandlungspflege zählen, wären das Anziehen von Kompressionsstrümpfen am Patienten oder die Dekubitus-Vorsorge. Eine weitere Übersicht, was in Pflegeheimen zu dieser Versorgung gehört und wie sie gehandhabt wird, finden Sie hier.
Die Behandlungspflege wird ärztlich verordnet und dementsprechend von der Krankenkasse und nicht der Pflegekasse übernommen. Da die Pflegekassen jedoch bei den gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt sind, kann es da leicht zu Verwechslungen kommen.
Die Erstversorgung mit der Behandlungspflege darf der Arzt nur über 14 Tage ausstellen, Folgeverordnungen sind dann nicht an bestimmte Zeiträume gebunden, müssen aber ärztlich begründet werden. In vielen Fällen dient die spezielle Pflege dazu, einen Aufenthalt im Krankenhaus zu umgehen: dann spricht man von einer Krankenhausverhinderungspflege, die sich auf bis zu 4 Wochen erstrecken darf. Danach schaltet sich der medizinische Dienst der Krankenkassen ein und prüft eine mögliche Pflegestufe.
Nein, einen Antrag als Patient können Sie bei der Krankenkasse für diese Art der Pflege nicht stellen. Nur der Arzt kann sie verordnen, deshalb sollten Sie sich an den zuständigen Mediziner wenden, wenn Sie für sich oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen die Notwendigkeit der speziellen Versorgung sehen.
Die Kasse muss die Behandlungspflege allerdings genehmigen. Und genehmigt wird nur, wenn der Versicherte diese Aufgaben nicht mehr selbst übernehmen oder keine mit im Haushalt lebende Person diese Leistungen erbringen kann. Achten Sie deshalb bei der Verordnung vom Arzt darauf, dass einer der 3 Punkte vermerkt ist, damit die Krankenkasse zahlt:
Nein, Sie benötigen keine Einstufung in eine Pflegestufe. Jedoch können Sie auch Leistungen dieser medizinischen Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger eine Pflegestufe haben.
Die zweite Säule der häuslichen Krankenpflege wird als Grundpflege bezeichnet (die dritte wäre die Hauswirtschaftliche Versorgung). Sie kümmert sich um wiederkehrende Tätigkeiten, die im Alltag bewältigt werden müssen, und umfasst die Bereiche Ernährung, Körperpflege und Mobilität (z.B. An- und Auskleiden).
Im Einzelnen ist darunter beispielsweise zu verstehen:
Die Grundpflege wird zum großen Teil von pflegenden Angehörigen übernommen, kann aber auch vom ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. Ist ein Patient bettlägerig, wird die Grundpflege natürlich sehr zeitintensiv. Dann hilft zum Beispiel ein Pflegebett, um die optimale Versorgung des Angehörigen sicherzustellen.
Der ambulante Dienst entscheidet in seinen Leistungskatalogen nach großer und kleiner Grundpflege. Welche Aufgaben sich dann genau darunter gliedern, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Da die Grundpflege ebenfalls zur häuslichen Krankenpflege, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Vermeidung desselben, gehört, muss man sich seitens des Arztes wiederum eine Verordnung ausstellen lassen. Mit der geht es dann zwecks Genehmigung zur Krankenkasse, die für die Kostenerstattung zuständig ist.
Anders verhält es sich, wenn schon eine Pflegestufe - mindestens Pflegestufe 1 - anerkannt ist: Dann liegt die Kostenübernahme bei der Pflegekasse.
Bereits Ende der 1990er Jahre gab es erste Ansätze seitens der Pflegewissenschaft, von den oben genannten Begrifflichkeiten abzugehen. Grund war die strikte Unterscheidung zwischen der vordergründig einfachen Pflege und der anspruchsvolleren Behandlungspflege. Dass beide aber oft fließend ineinander übergehen oder nicht immer exakt trennbar sind, zeigt auch folgende Grafik:
Bild: http://www.dekra.de
Inzwischen geht man in der Pflegepraxis oft von einem ganzheitlichen Ansatz aus und stellt nicht eine Pflegeart über die andere. Trotzdem existieren die Begriffe weiterhin, sowohl im Gesetz (Sozialgesetzbuch) als auch im allgemeinen Sprachgebrauch.
In vielen Sanitätshäusern gibt es ein sogenanntes Homecare-Team, so auch bei Beuthel in Wuppertal. Dieses kümmert sich um Patienten zu Hause. Dabei muss klar unterschieden werden zwischen den Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst vollbringt und jenen, die das Homecare-Team aus dem Sanitätshaus bietet. Obwohl beide zu Ihnen kommen, um Sie oder Ihre Angehörigen vor Ort zu versorgen, grenzen sie sich klar von einander ab.
Laut dem Dienstleistungsunternehmen Sani aktuell ist Homecare so zu definieren: "Homecare umfasst die Versorgung eines Menschen zu Hause oder in stationären Pflegeeinrichtungen mit (erklärungsbedürftigen) Hilfsmitteln, Verband- und Arzneimitteln durch geschultes Fachpersonal im Rahmen einer ärztlichen Therapie. Das besondere sind jedoch die zusätzlichen Dienstleistungen wie die Zusammenführung der sächlichen Ansprüche, Unterstützung bei der Planung und Organisation von der Entlassung aus dem Krankenhaus, der Koordinierung der Leistungserbringer und der Klärung der Kostenübernahme bis hin zu der Versorgung des Patienten, einschließlich der Einweisung in die Produkte und Therapiekontrolle."
Es geht also vor allem um die Anleitung zur Pflege, die Organisation rund um das Thema, die Versorgung mit den passenden Hilfsmitteln und die Überprüfung der aktuellen Behandlung.
Behandlungspflege und Grundpflege sind zwei Säulen der häuslichen Krankenpflege, die unter anderem oft nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig sind oder aber, um eine Überweisung ins Hospital zu vermeiden. Meist werden sie von Fachkräften des ambulanten Pflegedienstes durchgeführt, dies ist aber kein MUSS. Gerade die Grundpflege kann auch von pflegenden Angehörigen übernommen werden.
Behandlungspflege umfasst medizinische Hilfeleistungen, während Grundpflege die wiederkehrenden Aufgaben zur Bewältigung des Alltags beinhaltet. Voraussetzung zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung. Liegt jedoch bereits eine Pflegestufe vor, ist wiederum die Pflegekasse zuständig.
Wünschen auch Sie Unterstützung von unserem Homecare-Team, weil Sie zum Beispiel eine Frage zur Kostenübernahme haben? Nehmen Sie einfach Kontakt zu Beuthel auf!