Die Pflegereform ist in vollem Gange. Notwendig ist sie auf jeden Fall, denn die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird in Deutschland immer höher. Das bedeutet allerdings auch: Es ist mehr Geld nötig, um allen Personen gerecht zu werden, die pflegerische Unterstützung brauchen. Was kommt zum 1. Januar 2017 auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu, wenn die Pflegestufe zum Pflegegrad wird?
Das Wichtigste: Maßstab zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sind nun nicht mehr allein die körperlichen Fähigkeiten, sondern wie selbstständig Personen noch im Alltag zurechtkommen. Auch die bisherige Praxis, die pflegerische Hilfe nach Minuten zuzuweisen, entfällt. Das Pflegestärkungsgesetz II des Bundesgesundheitsministeriums ersetzt damit die bisherigen Pflegestufen (0, 1, 2, 3) durch die fünf erweiterten Pflegegrade. Auch ein neues Begutachtungsverfahren gilt ab 2017, um die Einstufung in die Leistungen der Pflegeversicherung vorzunehmen.
Damit rücken vor allem Demenzkranke in den Fokus. Denn sie sind oft fit genug, um sich zum Beispiel eigenständig anzukleiden oder zu essen, vergessen es aufgrund ihrer Erkrankung jedoch schlicht. Das heißt, hier ist auch Unterstützung durch Pflege zu Hause oder stationär nötig. Dem wird mit dem neuen Pflegereformgesetz Rechnung getragen.
Ältere Menschen, die von Demenz betroffen sind, werden von den Experten als "Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz" beschrieben. Bisher gehörte ein Teil von ihnen in die Pflegestufe 0 oder 1, mit der Neugruppierung werden sie dem Pflegegrad 2 und 3 angehören. Körperlich können diese Menschen eigentlich noch (fast) alles, trotzdem klappt es ohne Unterstützung durch pflegende Angehörige oder den ambulanten Pflegedienst nicht selbstständig im Haushalt. Geht es beispielsweise um das Essen, braucht der Pfleger oder die Pflegerin einfach Zeit, um den Pflegebedürftigen dabei zu begleiten und zu ermuntern. Damit soll so lange wie möglich die Eigenständigkeit erhalten bleiben.
Ebenfalls neu ist das Verfahren der Begutachtung, um den Pflegegrad festzustellen. Der Schwerpunkt liegt damit nicht mehr auf dem zeitlichen Aufwand der Pflege und der Abrechnung im Minutentakt, sondern auf den Fähigkeiten, die die zu pflegende Person noch besitzt. Diese Art der Bewertung wird auch international meist angewendet.
Weitere umfangreiche Informationen zum Thema Demenz finden Sie hier.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) beurteilt die Situation beim Besuch des Pflegebedürftigen und gewichtet die Punkte in den einzelnen Beurteilungsmodulen für die Gesamtzahl.
a) Was bedeuten die Pflegegrade?
Allgemein eingeteilt werden die Pflegegrade nach Beeinträchtigungen wie folgt:
Den Pflegegrad 1 können nur neu eingestufte Personen erhalten; wer bisher eine Pflegestufe hat, wird mindestens in 2 eingruppiert. Mit der Pflegereform bekommen mehr Menschen die Möglichkeit, Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, die bislang von der Pflegekasse abgelehnt wurden.
Wer bereits Leistungen der Pflegekasse bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen, sondern wird automatisch in das neue System überführt. Es sei denn, Sie möchten für sich oder Ihren Angehörigen eine höhere Einstufung erreichen. Dann sollte ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden.
b) Welche Pflegestufe wird zu welchem Pflegegrad?
Die Überleitung vom bisher gültigen in das ab 2017 verwendete System sieht so aus:
Wenn Sie eine erste Übersicht darüber erlangen möchten, wie ein Pflegegrad für Sie aussehen könnte, finden Sie hier einen Pflegegradrechner.
c) Pflegebedürftigkeit neu definiert
Die erwähnten Module beschreiben die sechs Bereiche, die den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definieren:
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Gefragt wird: Kann die Person dies noch selbständig bewältigen oder braucht sie Unterstützung? Jeweils anteilig gewichtet - die Selbstversorgung macht dabei den Hauptteil mit 40% aus - ergibt sich dann ein Wert zwischen 12,5 und 100. Danach bestimmt sich der Pflegegrad.
Der Pflegegrad 1 beinhaltet keine Leistungen zur Sicherung der Pflegepersonen. Vorgesehen ist ein so genannter Entlastungsbeitrag von 125 Euro im Monat, der auch ausnahmsweise für den ambulanten Pflegedienst verwendet werden kann. Zudem erfolgen umfangreiche Beratungen, auch für das Wohnumfeld, sowie auf Wunsch Pflegekurse für die pflegenden Angehörigen.
Hier die Übersicht, welche Beträge (in Euro) für die einzelnen Pflegegrade vorgesehen sind:
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung (ambulant) | Vollstationäre Pflege |
---|---|---|---|
1 | - | in Ausnahmen: 125 | Zuschuss: 125 |
2 | 316 | 689 | 770 |
3 | 545 | 1298 | 1262 |
4 | 728 | 1612 | 1775 |
5 | 901 | 1995 | 2005 |
Das Gesetz sieht bei der stationären Pflege einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil vor - unabhängig vom Pflegegrad. Alle Pflegebedürftigen einer Einrichtung zahlen also denselben Betrag, auch wenn sie bei einer erneuten Begutachtung in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden sollten.
Wichtig zu wissen: Wer bisher in einer Pflegestufe erfasst ist und Leistungen der Pflegeversicherung erhält, wird sich durch die Neuordnung nicht schlechter stellen, sondern genießt mindestens Bestandsschutz. Es kann sogar sein, dass der Pflegebedürftige in Zukunft mehr Geld erhält, weil er durch seine Demenzerkrankung in einen Pflegegrad mit höheren Leistungen eingegliedert wird.
Menschen mit Demenz werden durch die Umsetzung der aktuellen Pflegereform deutlich stärker berücksichtigt und in ihrem Alltag unterstützt. Ab Januar 2017 gelten statt der Pflegestufen die fünf Pflegegrade. Wer bereits heute Leistungen der Pflegeversicherung erhält, wird automatisch in das neue System überführt und muss nichts neu beantragen. Personen, die einen Antrag auf Leistungen nach dem Stichtag 1. Januar 2017 stellen, werden mit einem neuen Verfahren begutachtet, welches die noch vorhandenen Fähigkeiten bewertet und sich von der Pflege im Minutentakt verabschiedet.
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