Ein Pflegebett bietet eine Menge Vorteile. Und das Schöne daran: Es erleichtert sowohl dem Pflegebedürftigen als auch der Pflegeperson den Alltag. Deshalb wünschen sich sehr viele Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, solch ein Krankenbett. Hier erfahren Sie alles über das Beantragen, die Voraussetzungen und die Kosten für ein Pflegebett.
Der Wunsch nach einem Pflegebett kann viele Ursachen haben: Vielleicht ist das Aufstehen im normalen Bett nur mit großen Schmerzen möglich bzw. nur mit fremder Hilfe. Oder der Pflegebedürftige findet keinen erholsamen, heilenden Schlaf mehr, weil sein Bett zu unflexibel ist und ein Dekubitus (schmerzhaftes Wundliegen) droht. Oder es handelt sich um einen an Demenz erkrankten Menschen, der vor Verletzungen beim drohenden nächtlichen Sturz aus dem Bett geschützt werden muss. Ganz gleich - ein Pflegebett ist dafür sowohl eine praktische wie medizinisch sinnvolle Lösung.
Einige Beispiele sind oben bereits aufgezählt. Allgemein lässt sich sagen: Wenn Sie oder ein pflegebedürftiges Familienmitglied bettlägerig sind und die überwiegende Zeit liegend oder sitzend in Ihrem Bett verbringen, kann das Pflegebett Ihnen helfen.
Der Gebrauch kann nur vorübergehend (zum Beispiel aufgrund eines Unfalls) sein oder dauerhaft, vielleicht durch eine schwere Erkrankung. Kommen Sie dann nicht mehr mit dem Alltagsbett zurecht, sollten Sie sich zum Thema Pflegebett beraten lassen, zum Beispiel im gut sortierten Sanitätsfachhandel.
Wichtig: Ein Pflegebett ist immer ein Einzelbett, um den Pflegebedürftigen darin optimal versorgen zu können.
Je nach Schwere der Erkrankung und dem Grad der Pflegebedürftigkeit gibt es ein Anrecht auf die Bereitstellung eines Pflegebettes.
Es gibt zwei Möglichkeiten, um solch eine Pflegehilfe zu beantragen:
Nach Konsultation mit dem Arzt stellt dieser eine Verordnung über ein technisches Hilfsmittel aus. Darauf sollte "behindertengerechtes Bett" stehen. Damit beantragen Sie das dann Krankenbett genannte Hilfsmittel bei Ihrer Krankenkasse. Hierfür muss keine Pflegestufe festgestellt werden!
Lehnt die Krankenkasse Ihren Antrag auf ein Pflegebett ab, treten Sie bitte mit Ihrem Anliegen an Ihre Pflegekasse heran. Dafür ist allerdings zuvor die Vergabe einer Pflegestufe notwendig.
Haben Sie oder Ihr Angehöriger eine Pflegestufe, ist Ihr Ansprechpartner der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK). Dieser kann ebenfalls feststellen, ob Ihnen diese Hilfe zur häuslichen Pflege zuerkannt wird, die dann Pflegebett heißt und bei der Pflegekasse beantragt wird.
Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse, wobei die Pflegekasse nachrangig ist. Verweisen Sie darin auf § 40, elftes Sozialgesetzbuch und erklären Sie kurz, weshalb Sie einen Bedarf für das Pflegebett sehen.
Die Bedingungen für eine Pflegebett-Genehmigung sind im § 40 Sozialgesetzbuch XI festgehalten. Da es ein Hilfsmittel ist, muss es die Pflege erleichtern, zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen und ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.
Solch ein Bett sichert dem Patienten viel mehr Eigenständigkeit zu, was das Alltagsleben viel angenehmer macht. Deshalb kommt das Möbel sowohl in der stationären wie auch häuslichen Pflege zum Einsatz.
Merkmale eines Pflegebetts sind eine höhenverstellbare Liegefläche, auf Rollen verschiebbar, elektrische Verstellmöglichkeiten des Lattenrosts und oft teilbare Seitenschutzwände.
Möglich ist damit für Pflegebedürftige:
Betrachtet man die häusliche Pflege durch Angehörige oder auch einen ambulanten Pflegedienst, hilft das Pflegebett wie folgt:
Angeboten werden die Betten in den Standardmaßen 90 x 200 cm und 100 x 200 cm. Überbreiten mit 120 cm sind bei Bedarf auch lieferbar.
Wichtig bei der Anschaffung: Achten Sie auf die Traglast. Auch für sehr schwere Pflegebedürftige gibt es Betten.
Wenn das Pflegebett dazu beiträgt, dass der Patient wieder wesentliche Teile seines Lebens selbstständig bewältigen kann, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Aber: Eine Ablehnung des Erstantrages ist nicht selten. Legen Sie dann unbedingt Widerspruch bei Ihrer Kasse ein - die Frist dazu beträgt 4 Wochen. Exakte Fristen sind dazu auf dem Ablehnungsbescheid vermerkt. Fragen Sie auch Ihren Arzt diesbezüglich nach Unterstützung, der die Verordnung ausgestellt hat.
Gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren zahlen 10% der Hilfsmittelsumme dazu, allerdings nicht mehr als 10 Euro und mindestens 5 Euro. Bei einer Zuzahlungsbefreiung sparen Sie diese Kosten.
Denken Sie daran, dass Sie bei einer gewünschten Kostenübernahme das Pflegebett erst anschaffen, wenn auch geklärt ist, dass die Finanzierung über den Kostenträger steht. Sonst tragen Sie nämlich allein die Kosten.
Beziehen Sie ein Pflegebett über die Krankenversicherung, wird Ihnen das in der Regel leihweise überlassen. Benötigen Sie es nicht mehr, geht es also wieder via Sanitätshaus an die Kasse zurück. Sollten Sie keine Leihgabe wünschen, müssen Sie das Bett dann selbst zahlen.
Der Vorteil dabei: Sie entscheiden sich für das Bett, welches Ihren Vorstellungen optimal entspricht. Im Sanitätshaus gibt es eine große Auswahl, die nicht nur auf Funktionalität und Preis-Leistungs-Verhältnis Wert legt, sondern auch optisch anspruchsvoll ist.
Das Pflegebett wird beim Kauf kostenfrei angeliefert und aufgebaut. Auch eine intensive Einweisung ist durch die Fachleute vom Sanitätshaus inklusive.
Bei der Anschaffung eines Pflegebettes steht natürlich das Bedürfnis - sprich: die Erkrankung - im Vordergrund. Mit einem regulären Pflegebett ist bereits in vielen Fällen sehr gut geholfen. Nichtsdestotrotz gibt es noch eine Reihe von Spezial-Pflegebetten:
Auf Antrag hin werden die Stromkosten für elektrisch betriebene Pflegebetten von der Krankenkasse erstattet. Und da kann im Jahr einiges zusammenkommen! Doch jede Kasse regelt die Erstattung anders. So werden mal Pauschalen angesetzt, mal muss der exakte Verbrauch nachgewiesen werden. Hier müssen Sie persönlich nachfragen.
Übrigens betrifft die Kostenübernahme für Strom auch Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Elektromobile, Elektrorollstühle, E-Scooter, Hausnotrufsysteme, Hilfsantriebe für Rollstühle, Sauerstoff-Konzentratoren, Patienten-Lifter und mehr - wenn Sie ärztlich verordnet und von der Krankenkasse übernommen worden sind.
Müssen Sie Ihre Wohnung aufgrund von erhöhtem Pflegebedarf behindertengerecht umbauen, können Sie dafür von der Pflegekasse bis zu 4000 Euro als Zuschuss erhalten. Die Maßnahme nennt sich "individuelle Verbesserung des Wohnumfeldes" und umfasst zum Beispiel das Entfernen von Stolperstellen, den Einbau von Treppenliften, Türverbreiterungen oder eine höhenverstellbare Toilette.
Klassische Pflegebetten sind leider nur für Einzelpersonen gedacht. Lebt man in einer Beziehung, ist es eventuell schwer, das gewohnte Ehebett aufzugeben. Dann kann ein Bettliftsystem - auch als Seniorenbett bekannt - die Alternative sein. Hier wird ein elektrischer Lattenrost an die Stelle des regulären eingesetzt.
Es kann damit höher als ein normales Bett werden, was Aufstehen und Hinlegen erleichtert. So entsteht ein vollwertiges Pflegebett in gewohnter Optik, was den Komfort für die Pflege gesteigert, das gewohnte Schlafgefühl aber nicht beeinträchtigt.
Auch ohne eine Pflegestufe ist es möglich, ein Pflegebett zu erhalten - dann müssen Sie es bei der Krankenkasse beantragen. Pflegen Sie einen Angehörigen und hat dieser bereits eine Pflegestufe zuerkannt, wenden Sie sich mit dem Antrag für solch ein Hilfsmittel an Ihre Pflegekasse.
Ein Pflegebett ist in der Regel eine Leihgabe, unterliegt allerdings einer Zuzahlung bis maximal 10 Euro. Möchten Sie eines käuflich erwerben, haben Sie natürlich eine noch größere Auswahl für Ihren individuellen Anspruch.
Das Pflegebett ist optimal für die häusliche Pflege, die dadurch enorm erleichtert wird. Indem unter anderem das Aufsetzen und Hinlegen wieder eigenständig möglich sind, verhilft es dem dem Pflegebedürftigen zu einem großen Stück mehr Selbständigkeit und damit Zufriedenheit im Alltag.
Kommen Sie gern bei Beuthel vorbei, wenn Sie überlegen, ein Pflegebett anzuschaffen. Wir erklären Ihnen ausführlich, wie diese funktionieren und worauf Sie achten müssen. Haben Sie Fragen zu Pflegebetten oder deren Kostenübernahme, können Sie uns ebenfalls kontaktieren - auch online!
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