Um die Gültigkeit festzustellen, kommt es auf die Farbe des Rezeptes an. Unterschieden werden rot (rosa), blau, grün, gelb und weiß. Wir bringen mit diesem Beitrag Klarheit in die Farbpalette und erklären, welche Art der Verordnung wichtig ist, um im Sanitätshaus Ihr gewünschtes Hilfsmittel zu erhalten.
Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, der wird in der Regel auf das rote (rosafarbene) Rezept treffen. Das gilt auch für die Verordnungen von Hilfsmitteln aus dem Sanitätshaus. Diese sind in den meisten Fällen einen Monat lang gültig. Was nun genau den Monat umfasst - 28 oder 30 Tage -, das ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Fragen Sie einfach im Sanitätshaus kurz nach: Bei Beuthel geht das am schnellsten per Telefon unter: 0202 43046 800.
Haben Sie das rote Rezept ("Muster 16") in der Hand, heißt das: Das Arzneimittel oder Hilfsmittel ist erstattungsfähig. Die Kasse kann darauf noch mehr erkennen: die Versichertennummer beispielsweise oder die Gültigkeit der Versichertenkarte.
Wichtig: Pro Rezept dürfen nur bis zu drei Hilfsmittel aufgelistet sein; Medikamente und Hilfsmittel dürfen darauf nicht vermischt werden. Die verordneten Hilfsmittel sind immer mit Diagnose aufzuführen. Achten Sie zudem darauf, ob das richtige Häkchen bei der Gebührenbefreiung und der Ziffer 7 auf dem Formular gesetzt ist. Fehlen sollte auch nicht die Menge der Hilfen und der Anwendungszeitraum.
Es besteht ein Unterschied zwischen der Ausgabe von Medikamenten, die Sie in der Apotheke erhalten und Produkten aus dem Hilfsmittelkatalog des Sanitätshauses, denn nicht alle Hilfsmittel können vom Patienten sofort mitgenommen werden. Werden Ihnen zum Beispiel orthopädische Maß-Einlagen für die Schuhe vom Arzt verschrieben, muss der Orthopädieschuhtechniker dieser zunächst anfertigen. Sie legen einfach Ihr Rezept im Sanitätshaus vor, welches die geleistete Arbeit mit der Krankenkasse verrechnet.
Wer privat versichert ist, kennt es. Aber auch, wer als gesetzlich Versicherter private Leistungen wünscht, bei denen die Kasse nicht zuzahlt, für bequeme Laufeinlagen beispielsweise. Im Übrigen muss das Rezept nicht blau sein, auch weiß ist üblich. Diese Rezepte sind normalerweise drei Monate lang gültig.
Beim Privatrezept geht der Patient zunächst in Vorleistung und rechnet die entstandenen Kosten nach Erhalt des Heil- und Hilfsmittels mit seiner privaten Krankenkasse ab. Dafür ist es essentiell, dass man die Verordnung mit einreicht. Es empfiehlt sich deshalb, eine beglaubigte Kopie vom Sanitätshaus erstellen zu lassen.
Ist ein Hilfsmittel, zum Beispiel eine Sportbandage, oder ein Medikament nicht verschreibungsfähig, der Arzt empfiehlt es dem Patienten nichtsdestotrotz - dann wählt der Verordner den grünen Rezept-Block. Solch ein grünes Formular ist im Normalfall unbegrenzt gültig. Eine Zuzahlung der Kassen für die Kosten entfällt hier, weil der Patient diese allein trägt.
Jedoch besteht eventuell die Möglichkeit, diese Kosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Aus diesem Grund lohnt es sich, das abgestempelte, grüne Rezept mit einer Quittung aufzubewahren.
Rezept kommt von Rezeptur: Die Arzneimittel - und dazu gehörte u.a. auch die gar nicht bittere Medizin Cola - wurden früher von den Apothekern selbst zusammengestellt. Nun werden Medikamente heute in der Regel nicht mehr frisch zusammengerührt, sondern in normierter Form ausgegeben, so dass sich die Begriffe Verordnung und Verschreibung auch etabliert haben.
Aber: Für Hilfsmittel aus dem Sanitätshaus gilt, dass man sich oft auch nicht mit den Standard-Ausführungen zufrieden gibt. Es wird für den Patienten eben das Passende "zusammengestellt" - sei es der Adaptiv-Rollstuhl, die auf Maß gefertigten orthopädischen Schuhe oder die auf den Körper speziell angepasste Orthese.
Aus zwei Gründen. Es schützt einerseits vor falscher Medikation, vor allem Selbstmedikation. Ein Arzt weiß am besten, was Ihnen bei Beschwerden hilft. Selbstverständlich unterstützen Sie ihn, indem Sie exakt Schmerzen oder Probleme beschreiben - das Fachwissen liegt jedoch beim Behandler.
Das Rezept sorgt andererseits aber auch dafür, dass man sein Heil- und Hilfsmittel überhaupt bekommt. Denn wer sich nichts verschreiben lässt, wenn er Hilfe benötigt, wird es schwer haben, herauszufinden, was Linderung verspricht. Und muss zudem alle Kosten selbst tragen.
Das Rezept sorgt andererseits aber auch dafür, dass man sein Heil- und Hilfsmittel überhaupt bekommt. Denn wer sich nichts verschreiben lässt, wenn er Hilfe benötigt, wird es schwer haben, herauszufinden, was Linderung verspricht. Und muss zudem alle Kosten selbst tragen.
Rezepte selbstständig zu ändern, ist keine gute Idee: Es sind Urkunden (in Bezug auf die Arzneiverordnung). Nehmen Sie Änderungen vor, wird das zur Urkundenfälschung.
Es gibt noch zwei weitere Rezept-Formen, die Ihnen jedoch im Bereich des Sanitätshauses nicht begegnen werden: das gelbe Betäubungsmittel-Rezept (für starke Schmerzmittel und Drogenersatzstoffe, nur sieben Tage gültig) und das weiße t-Rezept (für Medikamente mit den Inhaltsstoffen Thalidomid, Pomalidomid oder Lenalidomid, die fruchtschädigend sein können, nur sechs Tage gültig).
Auf der Verordnung findet sich das Kästchen "Aut idem" (lat. für "das Gleiche"). Das kreuzt der Arzt an, wenn Sie exakt nur das eine Hilfsmittel von einem bestimmten Hersteller (Hilfsmittelnummer muss vermerkt sein) verordnet bekommen sollen; lässt er es frei, darf Ihnen das Sanitätshaus ein ähnliches Produkt mit derselben Wirkweise geben. Interessant ist dies zum Beispiel für Inkontinenz-Patienten, die ganz bestimmte Versorgungen benötigen.
Nein, da die Sanitätshäuser mit den Krankenkassen abrechnen, ist der Arzt außen vor. Somit kann auch kein Patient gezwungen werden, eine Verordnung einzulösen. Handelt es sich um ein Medikament, welches Sie nicht einnehmen möchten oder welches Sie vielleicht nicht gebraucht haben, können Sie dies Ihrem Behandler aber sagen, um beim nächsten Mal Alternativen zu finden.
Bei Hilfsmitteln sieht das etwas anders aus: In der Regel arbeiten Patient, Sanitätshaus und Arzt eng zusammen, um die bestmögliche Versorgung für den Kunden zu erreichen. Insofern werden diese Verordnungen meist nicht in die Ablage wandern.
Damit eine Verordnung überhaupt gültig ist, müssen einige Informationen vermerkt sein. Achten Sie darauf, wenn der Arzt Ihnen ein Rezept ausstellt, dass Folgendes notiert ist:
Benötigen Sie ein Hilfsmittel aus dem Sanitätshaus - ob es nun um Kompressionsstrümpfe, Inkontinenzprodukte, ein Rollstuhl oder auch ein Pflegebett handelt -, ist ein Rezept in der Regel die Voraussetzung dafür. Doch selbstverständlich steht es Ihnen frei, auch alle Produkte ohne Verordnung zu erwerben.
Sind Sie über die gesetzliche Krankenkasse versichert, wird Ihnen der Arzt bei verordnungsfähigen Produkten das rote Rezept ausstellen. Dieses ist einen Monat lang gültig.
Sind Sie privat versichert oder möchten Sie private Leistungen erhalten, halten Sie in der Regel ein blaues Rezept in der Hand, welches drei Monate lang seine Gültigkeit behält.
Bestehen bei Ihnen weitere Fragen zu Verschreibungen? Wir unterstützen Sie gern und kümmern uns auch um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Rufen Sie uns einfach an!
Bildurheber Rezepte : ©Lumu, wikipedia