Angehörige zu Hause zu pflegen bedeutet oftmals, auch große finanzielle Belastungen zu stemmen. Die Wohnung muss eventuell altersgerecht umgebaut werden oder der Pflegende kann nicht mehr Vollzeit berufstätig sein. Von staatlicher Seite gibt es dann die Möglichkeit, sich wenigstens einen Teil der Kosten durch den Pflege-Pauschbetrag erstatten zu lassen. Unser Service außerdem: ein Pflegegeldrechner.
Wer das Pflegegeld bekommen kann und wie die Antragstellung verläuft, erklären wir Ihnen ausführlich in unserem Beitrag "Das steht Ihnen 2016 zu: Pflegegeldleistungen und Pflegesachleistunge". Kurz zusammengefasst: Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Notwendig ist dafür eine Pflegestufe. Je nach Einstufung richtet sich auch die Höhe des Zuschusses. Dieser soll übrigens dafür verwendet werden, um die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung des Pflegebedürftigen zu sichern.
Beim Beantragen des Pflegegeldes, das monatlich fällig wird, gilt es abzuwägen, ob man nur die reine Geldleistung, die reine Sachleistung (ein professioneller Pflegedienst übernimmt die Versorgung des Pflegebedürftigen) oder die Kombinationsleistung aus beidem wählt. Um das sinnvoll entscheiden zu können, hilft es vielen Angehörigen, einen Pflegegeldrechner online heranzuziehen. Damit lässt sich relativ sicher ermitteln, was einem zusteht.
Nützlich ist es, sich dazu noch einmal die aktuellen Leistungen 2016 der Pflegekasse anzuschauen:
Pflegegeld
Pflegestufe | Pflegegeld pro Monat |
---|---|
0 (Patienten mit Demenz) | 123 Euro |
I | 244 Euro, mit Demenz 316 Euro |
II | 458 Euro, mit Demenz 545 Euro |
III | 728 Euro |
Pflegesachleistungen
Pflegestufe | Pflegesachleistung pro Monat |
---|---|
0 (Patienten mit Demenz) | 231 Euro |
I | 468 Euro, mit Demenz 689 Euro |
II | 1.144 Euro, mit Demenz 1.298 Euro |
III | 1.612 Euro |
Härtefall | 1.995 Euro |
Die Kombinationsleistung fällt natürlich individuell sehr unterschiedlich aus - je nachdem, welche Aufgaben der ambulante Pflegedienst bei Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen wahrnimmt und in welcher Höhe er diese abrechnet.
Im Internet gibt es einige hilfreiche Pflegegeldrechner, die Ihnen erste Angaben über die Höhe des Pflegegeldes bzw. der Kombinationspflege liefern, unter anderem auch bei Pflegebedarf24. Der Rechner basiert auf den aktuellen Zahlen aus 2016. Bitte beachten Sie: Exakte Zahlen erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse, die Pflegegeldrechner im Internet dienen jedoch als gute Anhaltspunkte für die Berechnung der finanziellen Unterstützung.
Wer Familienmitglieder in der häuslichen Umgebung pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf den Pflege-Pauschbetrag zurückgreifen. Dieser ist eine steuerliche Entlastung für Pflegepersonen - sie wird also im Gegensatz zum Pflegegeld nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Da es ein Instrument zur Steuerersparnis ist, gibt es die Erstattung auch nur jährlich. Sie beträgt 924 Euro im Jahr. Damit sollen Mehraufwendungen der Pflegeperson abgegolten werden. Dazu zählen Fahrtkosten, Reinigung oder Ausgaben für spezielle Pflegekleidung.
Beantragt wird die Pauschale im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Ist sie einmal genehmigt, verweist man im Folgejahr nur darauf und muss nicht alle Unterlagen nochmals beibringen.
Der Vorteil: Um diese Steuerersparnis zu erhalten, müssen keine einzelnen Nachweise für die Aufwendungen erbracht werden. Bleiben Sie bei den Ausgaben also unter der Summe von 924 Euro, ist der Ansatz der Pauschale sinnvoll. Er wird auch dann gewährt, wenn die Pflege nur zeitweise im Jahr erfolgt. Ist allerdings abzusehen, dass Sie mit den finanziellen Mehraufwendungen im Laufe des Jahres über den Betrag hinaus kommen, empfiehlt es sich, diese auch einzeln in der Steuerklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Im Zweifelsfall lohnt es sich, einen versierten Steuerberater zu fragen.
Um Belastungen in der häuslichen Pflege ein wenig abzufedern gibt es zwei Möglichkeiten, finanzielle Zuschüsse zu erhalten. Zum einen sind das Leistungen der Pflegeversicherung in Form von Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung. Voraussetzung: eine anerkannte Pflegestufe. Was Pflegebedürftigen dann an finanzieller Hilfe zusteht, können Sie mit unserem Pflegegeld-Rechner ermitteln.
Die andere Unterstützung können Sie als pflegender Angehöriger in Form einer Steuererleichterung beantragen: durch den Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro pro Jahr. Voraussetzung hier: Pflegestufe 3 oder Merkzeichen H.
Alles rund um das Thema häusliche Pflege in unserem kostenlosen eBook: Tipps zu Kosten, Anträgen & Pflegehilfsmitteln. Oder fragen Sie uns gern einfach!