Geballtes Wissen vom Pflegeberater - darauf haben Sie Anspruch!

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Keiner kommt an ihnen vorbei, der Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte. Pflegerberater bzw. Pflegeberaterinnen können sich als das Zünglein an der Waage herausstellen, wenn es um finanzielle Zuwendungen für Pflegebedürftige geht. Was sollten Sie dazu wissen?

Rund zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen werden in Deutschland nur von Angehörigen, Freunden und Nachbarn gepflegt. Eine enorme Leistung, gilt es doch, Familie, Beruf und Pflege zu vereinbaren!

Seit 2009 gehört die Pflegeberatung (§7a SGB XI) zu den gesetzlich geregelten Aufgaben einer jeden Krankenkasse. Bei den dort angesiedelten Pflegekassen arbeiten entsprechend geschulte Mitarbeiter, die sich vor allem im Sozial(versicherungs)recht auskennen.

So treten Sie in Kontakt

Sind Sie selbst oder Ihr Angehöriger in der Situation, Pflege zu benötigen, stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei Ihrer Krankenkasse. Denn was alles zur häuslichen Pflege gehört und welche bürokratischen Hürden sich Ihnen in den Weg stellen könnten, das ist am Anfang nicht so leicht zu überblicken.

Sie haben nun Anspruch auf einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin. Innerhalb von zwei Wochen muss Ihnen Ihre Kasse einen Beratungstermin anbieten und Ihnen auch die für Sie zuständige Kontaktperson nennen.

Alternativ kann Ihnen auch ein Beratungsgutschein zugehen, den Sie an einer unabhängigen Beratungsstelle wie einem Pflegestützpunkt oder der Pflegeberatung der Sozialversicherung einlösen können. Für die Einlösung haben Sie eine Frist von zwei Wochen, die Kosten für die Besprechung werden von der Pflegeversicherung getragen.

Am besten ist es natürlich, wenn die Pflegeberatung bei Ihnen zu Hause stattfindet, um eine reellen Überblick über die Pflegebedürftigkeit für Sie oder Ihren Angehörigen zu erhalten.

Im Übrigen steht Ihnen die Beratung auch zu, wenn Sie bereits Leistungen beziehen - also in eine Pflegestufe eingruppiert sind -- und Sie diese verändern möchten.

Das gehört zu den Leistungen Ihrer Pflegeberatung

Aufgrund ihrer speziellen Ausbildung (seit dem 30. Juni 2011 ist eine gesonderte Qualifizierung zwingend), sollten Pflegeberater Ihnen sachverständig bei diesen Leistungen zur Seite zu stehen:

  • Hilfe beim Beantragen von Leistungen der Pflegeversicherung und Kontakt zur Pflegekasse
  • Beratung zu allen Leistungsansprüchen
  • Unterstützung bei der Auswahl von Leistungsangeboten, vor allem auch für pflegende Angehörige
  • auf Wunsch Erstellen eines Versorgungsplans und dessen Fortschreibung
  • Klären des Anspruchs zur Übermittlung des Gutachtens vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Da jeder Fall der häuslichen Pflege individuell betrachtet werden muss, ist das Erfassen der persönlichen Situation der wichtigste Punkt überhaupt. In diesem Zusammenhang spricht man deshalb auch vom Case Management, dem Fallmanagement, was die Aufgaben in der Pflegeberatung gut umschreibt.

Und Sie können vom Berater noch mehr erwarten

Pflegeberatung ist viel mehr als nur Assistenz beim Formulare ausfüllen.

Achten Sie unbedingt auf diese Punkte:

  • Pflegeberatung sollte neutral und unabhängig erfolgen
  • Haken Sie nach, falls Ihnen etwas unklar ist: Sie haben ein Recht auf umfassende Beratung!
  • Der Berater sollte nicht nur die pflegebedürftige Person im Blick haben, auch den pflegenden Angehörigen, um ihn oder sie zu entlasten
  • Pflegeberatung basiert auf einem Netzwerk - konkrete Hilfe muss ja immer vor Ort erfolgen

Vor allem der regionale Bezug ist für die Pflege zu Hause von Bedeutung. Deshalb muss sich Ihr zuständiger Berater als Schlüssel zu weiteren Hilfsangeboten erweisen. Er sollte die besten Pflegedienste und -heime kennen (inklusive deren Preise), regen Kontakt zu allen zuständigen Leistungsträgern halten und mit lokalen, zusätzlichen Unterstützern zusammenarbeiten. Darunter sind unter anderem Selbsthilfegruppen, Ärzte, Krankenhäuser, Sanitätshäuser, Apotheken und kommunale Beratungsstellen zu verstehen.

Unverzichtbar: Die Betrachtung beider Seiten - die, des auf Pflege Angewiesenen und die der Pflegeperson. Viele Menschen unterschätzen nämlich die große Herausforderung, Tag und Nacht für einen lieben Angehörigen da zu sein. Eigene Bedürfnisse, selbst durch die Pflege entstandene Beschwerden, werden ignoriert. Weil man ja gebraucht wird und der andere vielleicht größere Schmerzen hat.

Auch hier soll die Pflegeberatung aktiv werden und für Entlastung in angespannten Situation sorgen. Das kann vielleicht das Vermitteln eines zusätzlichen Pflegedienstes sein oder eine Kur für die Pflegeperson, um neue Kraft zu tanken.

Informationen kompakt - Pflegestützpunkte

Diese Anlaufstellen in allen größeren Städten beraten pflegende Angehörige rund um das Thema häusliche Pflege. Sie erfahren, ob und wo es Zuschüsse für einen notwendigen, behindertengerechten Umbau der Wohnung gibt, welche Formalitäten für welchen Antrag notwendig sind und wo Sie die richtigen Ansprechpartner für Probleme bei der Pflege finden.

Kurz gesagt: Der Pflegestützpunkt zentriert alle Informationen rund um häusliche Pflege und darüber hinaus. Deshalb ist es sinnvoll, sich schon zur Vorbereitung und zukünftigen Organisation der Pflege dort zu informieren. Wo sich der nächstgelegene Pflegestützpunkt für Sie befindet, erfahren Sie auch von Ihrer Krankenkasse.

Fazit

Die Aufgaben der Pflegeberatung sind umfassend: von der Hilfe beim Beantragen der Pflegestufe über das Vermitteln eine Kur für den Pflegenden bis hin zur Entwicklung eines Versorgungsplanes.

Sie haben einen Anspruch auf bestmögliche Beratung, deshalb achten Sie auf Unabhängigkeit und die gute Vernetzung Ihres Pflegeberaters. Außerdem sollte er sich um das Wohl des Pflegebedürftigen genauso kümmern wie um das der Pflegeperson.

Wir erklären Ihnen gern, welche Hilfsmittel Sie in der häuslichen Pflege unterstützen können. Schicken Sie uns eine Nachricht.

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