Sie haben Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung

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Egal, ob Sie von Ihrem Arzt eine Knieorthese, Kompressionsstrümpfe oder Hörgeräte verordnet bekommen: Sind Sie gesetzlich krankenversichert, haben Sie Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit geeigneten Hilfs- und Pflegehilfsmitteln. Was Sie aber in aller Regel zahlen müssen, ist die gesetzliche Zuzahlung.

Die sogenannten Leistungserbringer, wie etwa Sanitätshäuser, Orthopädiefachgeschäfte oder Hörakustiker, müssen Sie aktiv über diesen Versorgungsanspruch informieren. Sie müssen Ihnen zudem eine Auswahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln anbieten und Sie ausdrücklich auf eventuelle Mehrkosten hinweisen, falls Sie sich für eine höherwertige Versorgung oder zusätzliche Leistungen entscheiden.

Diese im „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG)“ festgeschriebene Beratung ist eine zentrale Pflicht der Leistungserbringer, um Versicherte vor ungerechtfertigten Mehrkosten zu schützen.

Sie soll gewährleisten, dass Sie als Patient*in gut informiert und eigenständig entscheiden können, ob Sie eine individuell angemessene Grundversorgung ohne Mehrkosten haben wollen oder lieber zusätzliche Leistungen, mehr Komfort, kostenpflichtige Extras oder alternative Produkte.

Was Sie aber in aller Regel zahlen müssen, ist die gesetzliche Zuzahlung.

Zuzahlung: Gesetzlich vorgeschriebener Eigenanteil

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass gesetzlich Krankenversicherte sich mit einer Zuzahlung an Hilfsmitteln beteiligen. Der Eigenanteil beträgt für jedes Hilfsmittel mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Versicherte zahlen aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten, falls ein Hilfsmittel günstiger als fünf Euro sein sollte.

Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln ist die Zuzahlung auf höchstens zehn Euro im Monat begrenzt. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf zwei Prozent ihrer Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Außerdem gibt es bestimmte Ausnahme- und Härtefallregelungen.

Mehrkosten: Zahlung für Wunschleistungen

Bei Mehrkosten handelt es sich hingegen um eine bewusst entschiedene Zahlung: Wenn Versicherte die Möglichkeit nutzen, eine Versorgung über das Maß der medizinisch notwendigen Ausstattung auszuwählen, müssen sie hierfür anfallende Mehrkosten selbst tragen.

Diese zusätzlichen Leistungen sind außerhalb des sogenannten „Sachleistungsprinzips“ der Krankenkassen und damit außerhalb des medizinisch Notwendigen, das Versicherte für ihre Krankenkassenbeiträge erhalten.

Ein Beispiel sind Kompressionsstrümpfe: Diese sind üblicherweise mehrkostenfrei. Es gibt aber auch teurere Modelle mit Spitzenrand oder in Farben der saisonalen Mode – die Mehrkosten trägt dann nicht die Solidargemeinschaft, sondern der oder die Versicherte selbst.

Wie groß ist der Markt für Hilfs- und Pflegehilfsmittel?

Im sogenannten Hilfs- und Pflegehilfsmittel-Verzeichnis (HMV) des GKV-Spitzenverbandes stehen mehr als 37.000 Produkte in 41 Produktgruppen. Dieses Verzeichnis wird anlassbedingt und turnusmäßig aktualisiert und fortgeschrieben. So können relevante medizinische und technische Erkenntnisse sowie neueste Entwicklungen, wie etwa digitale Innovationen, möglichst schnell in der Hilfsmittelversorgung bei den Versicherten ankommen.

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland mehr als 29 Millionen Versorgungen mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln gezählt. Dabei haben die GKV-Versicherten Produkte im Wert von etwa zehn Milliarden Euro erhalten.

Jede*r Fünfte wählt eine höherwertige Versorgung

Annähernd 80 Prozent der gesetzlich Versicherten entscheiden sich für mehrkostenfreie Hilfsmittel. Rund 20 Prozent wählen eine höherwertige Versorgung und zahlen hierfür durchschnittlich etwa 136 Euro dazu. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes.

Die Summe aller dokumentierten Mehrkosten betrug 2021 etwa 826 Millionen Euro. Die durchschnittliche Höhe lag bei 136 Euro, allerdings ist die Spanne der Mehrkosten groß: Mit 1.339 Euro rangieren die Hörhilfen an erster Stelle, während es zum Beispiel bei den Inhalations- und Atemtherapiegeräten durchschnittlich 31 Euro und bei Kranken- und Behindertenfahrzeugen 277 Euro waren.

Quelle: GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen

Foto: Össur Deutschland GmbH

 

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